Hinweise zu den Fristen für schriftliche Arbeiten

Da die Nachfrage vermehrt aufkam möchten wir daran erinnern, dass in der Rektoratssitzung am 11.01.2021 folgendes entschieden wurde:

„Das Rektorat hat beschlossen, dass die Bearbeitungsfristen für schriftliche Arbeiten gemäß §§ 1a Abs. 3 RPO-Ba/Ma und RPO-LA für die Zeit der Schließung der Lesesäle und Arbeitsplätze der Bibliothek vom 16.12.2020 vorerst bis zum 15.01.2021 gehemmt werden. Das bedeutet, dass sich alle entsprechenden Bearbeitungsfristen um den jeweiligen Zeitraum verlängern.

Die jeweiligen Prüfungsausschüsse können darüber hinaus in begründeten Fällen gemäß § 1a Absatz 3 Satz 2 auf Antrag individuell weitere Fristverlängerungen beschließen. Sofern Module betroffen sind, die mehrere Studiengänge betreffen, ist eine Abstimmung gemäß § 1a Abs. 10 erforderlich.“

Die beschlossenen Regelungen für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten gelten für alle schriftlich einzureichenden Arbeiten im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik.


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